Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jens Lang, Bestsellermedia, Grünewalder Str. 29-31, ℅ Gründer- & Technologiezentrum, Haus 4, 42657 Solingen (im folgenden Bestsellermedia genannt)

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bestsellermedia gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller mit Bestsellermedia geschlossenen Verträge. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Leistung durch den Kunden als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit Bestsellermedia kommt grundsätzlich durch die Übermittlung des vom Kunden gegengezeichneten Angebots der Webagentur per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Bestsellermedia schriftlich oder per E-Mail zustande. Erfolgen Auftragsbestätigungen ausnahmsweise mündlich oder telefonisch, so liegen auch dann diese AGB zugrunde.

Die Angebote Bestsellermedia sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

  1. Leistungserbringung / Mitwirkungspflichten Kunde

3.1. Die Bestsellermedia erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach aktuellen Standards. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags, so kann dies mit weiteren Kosten verbunden sein. Hierüber wird der Kunde informiert. Die Bestsellermedia ist berechtigt, Dritte mit der Erledigung des Auftrags ganz oder teilweise zu betrauen. In diesem Falle erfüllt die Bestsellermedia den Auftrag durch Weiterleitung im eigenen Namen an den Dritten.

3.2. Im Leistungsumfang ist in einem Umkreis von 50km ein Termin vor Ort beim Kunden inbegriffen. Darüber hinaus gehende Kundenbesuche werden mit einer Pauschale von 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.

3.3. Die Anmeldung oder Beauftragung von Leistungen bei Suchmaschinen, Hosting-Providern, Sozialen Netzwerken etc. erfolgt durch die Bestsellermedia im Namen und auf Rechnung des Kunden.

3.4. Ist vereinbart, dass der Kunden Inhalte wie z. B. Bilder, Logo, Texte, Slogan, Informationen oder Daten wie z. B. Zugangsdaten zuliefert, so hat die Zulieferung zeitnah zu erfolgen. Liefert der Kunde die notwendigen Materialien nicht zeitnah, so kann die Bestsellermedia die Einhaltung etwaiger vereinbarter Fertigstellungstermine von Teilleistungen oder der Gesamtleistung nicht gewährleisten. Der Kunde ist verpflichtet, die Materialien in digitaler, weiter verarbeitbarer und qualitativ ausreichender Form zu liefern. Sind die vom Kunden bereitgestellten Materialien nicht für den angestrebten Verwendungszweck geeignet, so kann eine Anpassung der Materialien durch die Bestsellermedia mit Mehrkosten verbunden sein. Hierüber wird der Kunde informiert. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Materialien selbstständig und regelmäßig zu sichern und Bestsellermedia kostenfrei ggf. erneut zur Verfügung zu stellen.

  1. Abnahme Änderungen, Meilensteine und Fertigstellungen

Nach Änderungen, Fertigstellung oder eines vereinbarten Meilensteins wird der Kunde binnen 7 Werktagen das Werk oder die vereinbarte Teilleistung abnehmen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt ebenfalls unverzüglich, sofern es sich um abnahmeverhindernde Mängel handelt. Unterbleibt eine Mängelanzeige binnen 7 Werktagen, so gilt das Werk oder die Teilleistung als abgenommen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung liegt im Ermessen von Bestsellermedia.

  1. Abnahme Logo- / Printdesign

Ist ein Logo- oder Printdesign beauftragt, so erfolgt die Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung. Hat der Kunde Änderungswünsche, so ist eine Korrekturschleife im Leistungsumfang enthalten. Hat der Kunde darüber hinaus Anpassungswünsche, so wird deren Umsetzung nach Aufwand abgerechnet.

Erteilt der Kunde die Abnahme nicht zeitnah, so übernimmt die Bestsellermedia keine Garantie für die fristgerechte Erledigung kausal mit der Abnahme zusammenhängender Arbeiten (z. B. Beauftragung von Druckerzeugnissen).

  1. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person und/oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.

  1. Haftung

7.1. Die Webseite wird nach aktuellen Standards erstellt und in gängigen Browsern und auf verschiedenen Endgeräten getestet. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte und Browser kann die Bestsellermedia nicht gewährleisten, dass die erstellte Webseite auf allen Endgeräten und in allen Browser gleich dargestellt wird und gleich funktioniert.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Markenschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ etc.. Es dürfen nur Texte, Bilder, Logos, Schriftarten und Slogans verwendet werden, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Diese Prüfung obliegt dem Kunden. Die Bestsellermedia führt keine rechtliche Prüfung der Verwendbarkeit der Materialien durch. Dies gilt insbesondere für vom Kunden zugelieferte Materialien. Darüber hinaus prüft der Kunde von Bestsellermedia erstellte Texte auf ihre sachliche Richtigkeit.

7.3. Das Urheberrecht auf alle durch die Bestsellermedia erstellten Arbeiten verbleibt bei Bestsellermedia. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf durch den Kunden ist untersagt.

7.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Bestsellermedia wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Bestsellermedia von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter hinsichtlich vom Kunden überlassener Daten.

7.5. Erachtet die Bestsellermedia für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

7.6. Bestsellermedia weist darauf hin, dass der Inhaber einer Webseite an rechtliche Pflichten (z. B. Impressumspflicht, Informations- und Prüfpflichten für Links / Kommentare) gebunden ist. Die Bestsellermedia unterstützt den Kunden bei der Wahrnehmung dieser Pflichten. Es erfolgt aber ausdrücklich keine Rechtsberatung durch die Bestsellermedia und die Agentur übernimmt keine Haftung für die Einhaltung dieser Pflichten.

7.7. Bestsellermedia haftet nicht für den Erfolg einer Webseite oder von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung. Es werden keine Garantien für die Platzierung in Suchmaschinen übernommen. Die Bestsellermedia haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen.

7.8. Bestsellermedia haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.

7.9. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Bestsellermedia nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Dies gilt auch bei Verschulden durch einen Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – mit Ausnahmen von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen – auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

7.10. Bestsellermedia übernimmt keine Haftung für eingesetzte Drittsysteme (z. B. WordPress) oder Plugins. Ist Hosting Bestandteil der vereinbarten Leistung, so gelten die entsprechenden Verfügbarkeiten und Service Level Agreements (SLA) des jeweiligen Providers. Bei der Nutzung externer Dienste (z. B. Google Maps o.ä.) oder Lizenzierung von Bildern (z. B. fotolia, shutterstock o.ä.) gelten deren Nutzungsbestimmungen.

7.11. Bestsellermedia übernimmt keine Haftung bei einer Facebooksperre z.B. durch Verwendung des Messengerbots.

7.12. Bestsellermedia übernimmt keine Haftung bei Änderungen oder Deaktivierungen von Drittsystemen (z.B. Manychat, WordPress)

7.13. Bestsellermedia übernimmt keine Haftung bei teilweiser oder dauerhafter Sperrung eines Werbekontos (z.B. Facebook, Google, Xing, LinkedIn usw.)

7.14. Bestsellermedia haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.

  1. Vergütung

Ist eine Werkleistung (Erstellung einer Webseite, Print- / Logodesign usw.) vereinbart, so erfolgt die Rechnungsstellung nach der Abnahme des vereinbarten Teil- oder Gesamtwerks. Ist eine dauerhafte oder wiederkehrende Dienstleistung vereinbart, so stellt Bestsellermedia eine monatliche Rechnung.

Die Rechnung ist binnen 2 Wochen nach Erhalt ohne Abzug vom Kunden per Überweisung zu begleichen. Nach Ablauf der 2 Wochen gerät der Kunde bei Nichtzahlung automatisch in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Die angebotenen Preise verstehen sich immer netto zzgl. aktuell geltender Umsatzsteuer.

Bei einer Werkleistung geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Die Bestsellermedia ist berechtigt, erstellte Webseiten, Broschüren, Logos etc. ganz oder teilweise als Referenz zu nutzen.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann Bestsellermedia dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Bestsellermedia verfügbar sein. Ebenfalls ist Bestsellermedia zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.

Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden Bestsellermedia alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von Bestsellermedia über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird Bestsellermedia den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.

  1. Kündigung / Rücktritt

Beide Parteien dürfen den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Bei einem Dienstleistungs- / Wartungsvertrag gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Bestsellermedia behält sich ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor, falls das vom Kunden bereitgestellte Material offensichtlich rechtswidrig, technisch nicht verwendbar oder die Umsetzung für die Bestsellermedia ruinös wäre.

Die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit ist Bestsellermedia zu vergüten, jedenfalls jedoch 25 % des Auftragswertes. Sie wird darüber eine entsprechende Rechnung erstellen.

  1. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

10.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Bestsellermedia gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von Bestsellermedia.

  1. Sonstige Bestimmungen

11.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

  1. Leistungen Dritter

12.1 Bestsellermedia ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. Bestsellermedia zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

  1. Kennzeichnung und Werbung

13.1 Bestsellermedia darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen.

Ebenso darf Bestsellermedia den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf Bestsellermedia Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. Bestsellermedia ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch Bestsellermedia erstellten Druckvorlagen in die eigenen Online- und Offline-Werbemittel zu integrieren.

13.2 Der Kunde räumt Bestsellermedia zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.

13.3 Die Rechte nach 11.1 und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

(Stand November 2022)

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